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   BGH, 18.09.2003 - IX ZB 56/03   

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https://dejure.org/2003,4995
BGH, 18.09.2003 - IX ZB 56/03 (https://dejure.org/2003,4995)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2003 - IX ZB 56/03 (https://dejure.org/2003,4995)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2003 - IX ZB 56/03 (https://dejure.org/2003,4995)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • zvi-online.de

    InsVV § 11 Abs. 1, § 2
    Kein genereller Zuschlag auf angemessene Vergütung von 25 % für starken vorläufigen Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; InsVV § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 2
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2081
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - IX ZB 56/03
    Die von der Rechtsbeschwerde angesprochenen Fragen, ob die Vergütung des sogenannten "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel auf 50 % der Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen ist und nach welchen Bemessungskriterien Zuschläge für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zu gewähren sind, ist durch die Senatsentscheidungen vom 24. Juni 2003 (IX ZB 453/02, ZInsO 2003, 791) und vom 17. Juli 2003 (IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612) geklärt.
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - IX ZB 56/03
    Die von der Rechtsbeschwerde angesprochenen Fragen, ob die Vergütung des sogenannten "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel auf 50 % der Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen ist und nach welchen Bemessungskriterien Zuschläge für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zu gewähren sind, ist durch die Senatsentscheidungen vom 24. Juni 2003 (IX ZB 453/02, ZInsO 2003, 791) und vom 17. Juli 2003 (IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612) geklärt.
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